Kinderrechtepfad
Die Kinderinitiative verfolgt das Ziel Kinderrechte bekannter zu machen, einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und im Bewusstsein der Bad Orber Stadtgesellschaft zu verankern. Damit folgt die Kinderinitiative Art. 41 der Kinderrechtekonvention in dem sich die Vertragsstaaten verpflichten, die Kinderrechte bekannt zu machen.
Diesem Zweck soll der Kinderrechtepfad dienen, den wir seit 2025 mit der Aufstellung von Kinderrechtetafeln an verschiedenen Orten der Stadt realisieren.
Die Kinderrechtekonvention umfasst nach einer Präambel drei Teile. Teil 1 (Artikel 1 bis 41), Teil 2 und 3 (Art.42 –54), in denen institutionelle und vertragsstaatliche Übereinkünfte geregelt sind.
In den Artikeln 1 bis 41 sind die Rechte der Kinder formuliert. In einer Zusammenfassung des Landes Niedersachsen wurden diese Rechte in zehn schlüssigen Formulierungen zusammengefasst, in die die wichtigsten Kinderrechte eingearbeitet sind. Diese Zusammenfassung dient uns als inhaltliche Grundlage für den Kinderrechtepfad Bad Orb.
1. Gleichheit – Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden (Artikel. 2)
2. Gesundheit – Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgen zu finden und keine Not zu leiden. (Artikel 24)
3. Bildung – Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und
Fähigkeiten entspricht (Artikel 28)
4. Spiel und Freizeit – Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. (Artikel 31)
5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung – Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen,
mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. ( Artikel 12 und 13)
6. Schutz vor Gewalt – Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung (Artikel 3, 19,
32 und 34)
7. Medien – Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene
Meinung zu verbreiten. (Artikel 17)
8. Schutz der Privatsphäre und Würde – Kinder haben das Recht dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet
werden. (Artikel 16)
9. Schutz vor Krieg und auf der Flucht – Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt
zu werden (Artikel 22 und 38)
10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Beeinträchtigung – Beeinträchtigte Kinder haben das Recht auf
besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilhaben können.

Eine erste Tafel wurde im Sommer 2025 in der Bahnhofstraße 3, bei der Kinderinitiative aufgestellt. Das Thema der ersten Tafel trägt die Überschrift „Gleichheit“, bezieht sich auf Artikel 2 der Kinderrechtekonvention und spricht sich gegen jede Form von Diskriminierung aus.
Im November 2025 folgte eine zweite Tafel zum Thema „Bildung“ (Art. 28) in der Martinusschule. Weitere Tafeln sollen sich am Ende zu einem Pfad der Kinderrechte durch Bad Orb entwickeln.
















