Kinderrechte
Kinder haben Rechte! Dass Kinder Rechte haben, dass die Gesellschaften in denen sie leben, ihnen eine gute Kindheit ermöglichen soll, „damit sie ihre Fähigkeiten voll entfalten können“ (Nelson Mandela), ist historisch ein recht junger Gedanke. In einem renommierten Lexikon von 1987 etwa lässt sich zwischen „Kinderarbeit“ und „Kindertheater“ von „Kindergarten“ über „Kinderheim“ bis „Kindergottesdienst“ einiges lesen; der Begriff „Kinderrechte“ dagegen existiert nicht einmal.
Dabei ist die freie Entfaltung der eigenen Fähigkeiten im Kindesalter eine grundlegende Voraussetzung für ein gelingendes Leben der Einzelnen wie auch für die Gesellschaft von eminenter Bedeutung: Persönlichkeit muss wachsen können und sich selbst gewiss sein um die Anderen zu sehen und Gemeinsinn zu entwickeln.
Erst 1989 verkündete UNICEF die „Konvention über die Rechte der Kinder“.
1990 wurde sie von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet und zählt qua Gesetz seit April 1992 zu den Rechtsbeständen unseres Landes.
Bis heute allerdings sind Kinderrechte in der gesellschaftlichen Praxis eine eher gering bekannte Tatsache. Was Kinder brauchen, was gut oder nicht gut für sie ist, ist oft genug noch von rein persönlichen Vorstellungen geprägt. Diesen freilich unabdingbar notwendigen Kompass zu ergänzen, ist es geboten, die Rechte von Kindern einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Aus diesem Grund hat sich die Kinderinitiative Bad Orb vor einigen Jahren für eine starke Beteiligung der Kinder und Jugendlichen, die unsere pädagogischen Angebote wahrnehmen, entschieden. Zudem haben wir es uns zur Aufgabe gemacht vor Ort in Bad Orb für die Rechte von Kindern zu werben. Ein großes Kinderrechtefest im Herbst 2024 bildete einen gelungenen Auftakt.
Darüber hinaus haben wir begonnen einen Kinderrechtepfad, der auf die wichtigsten Kinderrechte hinweist, an verschiedenen Orten der Stadt zu installieren.


























